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Informationen zur EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

Mit der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) werden europaweit einheitliche Anforderungen an die Gestaltung, Verwendung und Entsorgung von Verpackungen eingeführt.

Verantwortung für unsere Verpackungen

Als Erzeuger von Bauprodukten berücksichtigen wir die Vorgaben der PPWR für die von uns eingesetzten Verpackungen und stellen sicher, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Hierzu arbeiten wir eng mit unseren Verpackungspartnern zusammen und erfassen sowie bewerten die relevanten Daten zu den eingesetzten Verpackungsmaterialien.

Die PPWR verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Reduzierung von Verpackungsabfällen
  • Vermeidung unnötiger Verpackungsmaterialien
  • Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen
  • Erhöhung des Einsatzes von Recyclingmaterialien, insbesondere bei Kunststoffverpackungen
  • Einheitliche Kennzeichnung und bessere Informationen zur Entsorgung innerhalb der Europäischen Union

Welche Verpackungen sind betroffen?

Die Vorgaben der PPWR gelten für alle Verpackungen, die im Zusammenhang mit unseren Produkten eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Papiersäcke für pulverförmige Produkte
  • Kunststoffeimer und andere Gebinde
  • Kartonagen
  • Folienverpackungen
  • Transport- und Umverpackungen wie Stretchfolien oder Umreifungsbänder
  • usw.

Für die eingesetzten Verpackungen werden die wesentlichen Angaben zu Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Konformität erfasst und dokumentiert.

Welche Informationen stellen wir unseren Kunden zur Verfügung?

Unsere Kunden aus Handel, Verarbeitung und Weiterverarbeitung erhalten die Informationen, die für den sicheren und sachgerechten Umgang mit unseren Verpackungen erforderlich sind.

Dazu gehören insbesondere:

  • Angaben zu den verwendeten Verpackungsmaterialien
  • Hinweise zur richtigen Sammlung und Entsorgung
  • Informationen zur Konformität der eingesetzten Verpackungen mit den Anforderungen der PPWR
  • Bei Bedarf Nachweise für Kundenanforderungen, beispielsweise im Rahmen von Ausschreibungen, Nachhaltigkeitsbewertungen oder internen Compliance-Prozessen

Die erforderlichen Informationen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Verpackungskennzeichnung und Informationsbereitstellung zur Verfügung gestellt.

Welche Unterlagen stellen wir nicht standardmäßig zur Verfügung?

Die PPWR verpflichtet Erzeuger zur Erstellung und Aufbewahrung einer technischen Dokumentation über die eingesetzten Verpackungen. Diese Unterlagen dienen insbesondere als Nachweis gegenüber Behörden und verbleiben grundsätzlich beim Erzeuger.

Nicht Bestandteil der regulären Kundeninformationen sind daher beispielsweise:

  • Vollständige technische Dokumentationen der Verpackungen
  • Interne Bewertungs- und Prüfdokumente
  • Lieferantendokumentationen unserer Verpackungspartner
  • Interne Entwicklungs- und Optimierungsunterlagen

Diese Unterlagen werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen vorgehalten und können bei behördlichen Prüfungen oder aufgrund berechtigter gesetzlicher Anforderungen bereitgestellt werden.

Informationen für Verarbeiter

Für Verarbeiter unserer Bauprodukte ergeben sich aus der PPWR vor allem Anforderungen an den sachgerechten Umgang mit den nach der Verarbeitung anfallenden Verpackungen.

Wir unterstützen unsere Kunden durch:

  • Transparente Angaben zu den eingesetzten Verpackungsmaterialien
  • Hinweise zur getrennten Sammlung und Entsorgung
  • Aktuelle Produkt- und Verpackungsinformationen

Die konkrete Entsorgung richtet sich nach den regional verfügbaren Sammel- und Recyclingsystemen.

Unser Beitrag zur Umsetzung der PPWR

Wir prüfen unsere Verpackungslösungen kontinuierlich und berücksichtigen die Anforderungen der PPWR bei der Weiterentwicklung bestehender sowie bei der Einführung neuer Produkte.

Unser Ziel ist es, Verpackungen funktional, materialeffizient und möglichst recyclingfähig zu gestalten – ohne Kompromisse bei der Qualität, Sicherheit und Verarbeitbarkeit unserer Bauprodukte.

Bei Fragen zu unseren Verpackungen oder zur Umsetzung der PPWR stehen wir unseren Kunden und Partnern gerne zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen zur PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)

Was ist die PPWR?

Was ist die PPWR?

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie schafft einheitliche Vorgaben innerhalb der Europäischen Union und verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle zu vermeiden, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und den Einsatz von Recyclingmaterialien zu erhöhen.

Betrifft die PPWR auch Bauprodukte?

Betrifft die PPWR auch Bauprodukte?

Ja. Die Anforderungen der PPWR gelten grundsätzlich für alle Verpackungen, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Davon betroffen sind daher auch die Verpackungen unserer Bauprodukte, beispielsweise Säcke, Eimer, Kartonagen, Folien oder Transportverpackungen.

Wer ist für die Einhaltung der PPWR verantwortlich?

Wer ist für die Einhaltung der PPWR verantwortlich?

Die Verantwortung für die Einhaltung der PPWR liegt beim Erzeuger des verpackten Produkts. Wir stellen sicher, dass die von uns eingesetzten Verpackungen die geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Unsere Verpackungslieferanten unterstützen uns dabei durch die Bereitstellung notwendiger Informationen und Nachweise zu den verwendeten Verpackungsmaterialien.

Muss ich als Händler oder Verarbeiter eine eigene PPWR-Konformitätserklärung erstellen?

Muss ich als Händler oder Verarbeiter eine eigene PPWR-Konformitätserklärung erstellen?

Nein. Für Bauprodukte, die bereits durch uns als Erzeuger verpackt und in Verkehr gebracht wurden, müssen Händler und Verarbeiter keine eigene Konformitätserklärung für die Verpackung erstellen.

Die Verantwortung des Händlers bzw. Verarbeiters liegt insbesondere in der ordnungsgemäßen Handhabung der Verpackungen sowie deren Zuführung zu den vorgesehenen Entsorgungs- und Verwertungssystemen.

Welche Informationen erhalten Kunden zur PPWR?

Welche Informationen erhalten Kunden zur PPWR?

Wir stellen unseren Kunden die Informationen zur Verfügung, die für ihre eigenen Anforderungen und Nachweispflichten relevant sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Angaben zu den eingesetzten Verpackungsmaterialien
  • Informationen zur Verpackungsart
  • Hinweise zur fachgerechten Entsorgung
  • Informationen zur Konformität unserer Verpackungen mit den Anforderungen der PPWR

Erhalte ich eine Konformitätserklärung für jede Verpackung?

Erhalte ich eine Konformitätserklärung für jede Verpackung?

Eine separate Weitergabe vollständiger Verpackungs-Konformitätserklärungen ist nicht für jede Anfrage erforderlich. Die erforderlichen Nachweise werden von uns gemäß den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert und bei berechtigtem Bedarf zur Verfügung gestellt.

Muss ich als Verarbeiter Verpackungen kennzeichnen?

Muss ich als Verarbeiter Verpackungen kennzeichnen?

Nein. Die Kennzeichnungspflichten werden von uns entsprechend der zum jeweilig Zeitpunkt geltenden EU-Regelungen umgesetzt.

Habe ich als Kunde Anspruch auf Verpackungsinformationen, welche für Ausschreibungen oder Nachhaltigkeitsbewertungen notwendig sind?

Habe ich als Kunde Anspruch auf Verpackungsinformationen, welche für Ausschreibungen oder Nachhaltigkeitsbewertungen notwendig sind?

Ja. Bei berechtigtem Bedarf unterstützen wir unsere Kunden mit relevanten Informationen zu den eingesetzten Verpackungen.

Dies kann beispielsweise für folgende Zwecke erforderlich sein:

  • Nachhaltigkeitsbewertungen von Bauprojekten
  • Interne Umwelt- und Compliance-Anforderungen
  • Ausschreibungen
  • Kundendokumentationen

Erhalte ich die vollständige technische Dokumentation der Verpackung?

Erhalte ich die vollständige technische Dokumentation der Verpackung?

Nein. Die vollständige technische Dokumentation verbleibt beim Erzeuger der Verpackung bzw. beim Erzeuger des verpackten Produkts. Sie dient insbesondere als Nachweis gegenüber Behörden und zur internen Dokumentation.

Nicht Bestandteil der regulären Kundeninformationen sind beispielsweise:

  • Interne Prüfberichte
  • Detaillierte Lieferantendokumentationen
  • Interne Bewertungs- und Entwicklungsunterlagen

Was muss ich als Verarbeiter mit Verpackungen tun?

Was muss ich als Verarbeiter mit Verpackungen tun?

Die anfallenden Verpackungen sind entsprechend den regional geltenden Vorgaben getrennt zu sammeln und den vorgesehenen Verwertungs- bzw. Entsorgungssystemen zuzuführen.

Unsere Verpackungen werden durch das Rücknahmesystem von INTERZERO erfasst.

Ändert sich durch die PPWR die Produktqualität oder Verarbeitung?

Ändert sich durch die PPWR die Produktqualität oder Verarbeitung?

Nein. Die PPWR bezieht sich ausschließlich auf Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die Eigenschaften, Qualität und Verarbeitung unserer Bauprodukte bleiben davon unberührt.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei Fragen zu unseren Verpackungen, den verwendeten Materialien oder zur Umsetzung der PPWR stehen wir unseren Kunden und Partnern gerne zur Verfügung.

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